Beitragssätze ab 01.01.2010
Allgemeiner Beitragssatz
14,9 %
Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit (darin ist der gesetzliche Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bereits enthalten).
Der Höchstbetrag 2010 berechnet aus 3.750,- € beträgt:
558,75 €.
558,75 €.
Ermäßigter Beitragssatz
14,3 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch (darin ist der gesetzliche Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bereits enthalten.
Der Höchstbetrag 2010 berechnet aus 3.750,- € beträgt:
536,26 €.
Der Höchstbetrag 2010 berechnet aus 3.750,- € beträgt:
536,26 €.
Umlage (U 1) allgemeiner Satz
1,5 %
Erstattung: 60 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden (inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile)
Umlage (U 1) ermäßigter Satz
0,9 %
Erstattung: 40 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden (inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile)
Umlage (U 1) erhöhter Satz
2,9 %
Erstattung: 80 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden (inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile)
Umlage (U 2)
0,24 %
Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbotes
(für alle Arbeitgeber)
(für alle Arbeitgeber)
Pflegeversicherung mit Kindern
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2010 (berechnet aus 3.750,- €) beträgt: 73,12 €.
(Arbeitnehmeranteil: 36,56 €).
(Arbeitnehmeranteil: 36,56 €).
Pflegeversicherung ohne Kinder
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2010 (berechnet aus 3.750,- €) beträgt: 82,50 €.
(Arbeitnehmeranteil: 45,94 €).
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
(Arbeitnehmeranteil: 45,94 €).
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern
0,975 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
1,225 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Zahlungstermine und Beitragsnachweis:
Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.
- Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens „am drittletzten Bankarbeitstag“ des Monats der Arbeitsleistung fällig.
Übersicht 2010
Monat Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Beitragsnachweis 25. 22. 25. 26. 25. 24. 26. 25. 24. 25. 24. 23. Beitragszahlung 27. 24. 29. 28. 27. 28. 28. 27. 28. 27. 26. 28. Abgabetermine für Beitragsnachweise
Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises gilt der fünftletzte Bankarbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge.Bitte beachten Sie: Bis zu den genannten Terminen müssen sowohl die Zahlungen als auch der Beitragsnachweis bei der Einzugsstelle eingegangen sein.
- Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
- Die Beitragsnachweisungen sind so zu übermitteln, dass diese spätestens ein Tag vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bei uns vorliegen.
- Wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, lassen Sie uns bitte den Beitragsnachweis 5 Werktage vor Fälligkeit zukommen.
- Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer Beitragsnachweisung mit 0,00 € Beitrag.
- Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
- Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!
Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.
Postanschrift:
Betriebskrankenkasse ENKA
Postfach 11 10
D-65440 Kelsterbach
Postfach 11 10
D-65440 Kelsterbach
Telefon:
06107 / 98 87-0
Telefax:
06107 / 98 87-10
Bankverbindung:
SEB AG Frankfurt
Konto-Nr.:
1755 367 000
BLZ:
500 101 11
Betriebsnummer der BKK ENKA: 44 388 738
Bitte beachten Sie:
Als Beitragskontonummer verwenden wir ihre 8-stellige Betriebsnummer, die Ihnen vom Arbeitsamt zugeteilt wurde.
Bitte geben Sie uns diese auf allen Beitragsnachweisen, Überweisungen und bei jedem Schriftverkehr an.
Als Beitragskontonummer verwenden wir ihre 8-stellige Betriebsnummer, die Ihnen vom Arbeitsamt zugeteilt wurde.
Bitte geben Sie uns diese auf allen Beitragsnachweisen, Überweisungen und bei jedem Schriftverkehr an.


